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14. April 2010

Arbeits-PCs bleiben laut Urteil GEZ-frei

Schon im Oktober 2009 urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt, für beruflich genutzte Computer würde keine GEZ-Pflicht gelten. Das wollte der im Prozess gegen einen Informatiker unterlegene Hessische Rundfunk (HR) nicht auf sich sitzen lassen, ging in die nächste Instanz – und kassierte erneut eine Schlappe. Mit Urteil vom 30. März 2010 bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Urteil und damit die Gebührenbefreiung für Computer im Arbeitszimmer (Az: 10 A 2910/09). Dies gilt auch für beruflich genutzte Geräte, die sich zu Hause in der privaten Wohnung befinden. Der HR hatte argumentiert, die GEZ-Befreiung gelte nur dann, wenn im Arbeitszimmer ein anderes, gebührenpflichtiges Gerät stehe. Das sah der VGH nicht so, für ihn ist das Grundstück entscheidend, auf dem sich die genutzten Geräte befinden. Steht im Haus zum Beispiel bereits ein angemeldeter Fernseher, dann ist der Rechner im Arbeitszimmer als Zweitgerät von GEZ-Abgaben befreit.

Quelle: spiegel.de